Ausgabe Gastangelkarten

--- Gültig ab 01.01.2024 ---

Gastangeln nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes!

Wir geben Gastangelkarten nur für das Angeln im Morgensternteich aus, wenn ein namentlich bekanntes Vereinsmitglied das Angeln begleitet!

 

Unsere Vereinsmitglieder kennen die genaueren Regelungen für die Ausgabe von Gastangelkarten!  Also wenn Du / Ihr jemanden aus unserem Verein kennt der mit Dir / Euch angeln würde bzw. das Angeln begleitet, dann  spricht rein gar nichts dagegen eine Gastangelkarte zu erhalten!

 

Die genaue Reglung für die Ausgabe von Gastangelkarten ist für Vereinsmitglieder im vereinsinternen Bereich > Gastangelkarten - Regelung eingestellt!

 

 

 

Regelung Ausgabe von Gastangelkarten

Auszug

 

1 - Gastangeln nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes

 

(1) Eine Gastangelkarte darf nur ausgegeben werden, wenn ein namentlich bekanntes Vereinsmitglied beim Angeln ununterbrochen dabei ist.

 

(2) Das Vereinsmitglied bürgt für den Gastangler.

 

2 - Gültigkeit

 

(1) Es werden 24 Stunden Gastangelkarten ausgegeben.

 

(2) Die Gastangelkarte ist für den ausgesuchten Tag von morgens 06.00 Uhr bis auf den darauffolgenden Tag morgens um 06.00 Uhr gültig.

 

3 - Kosten Gastangelkarte (24 Stunden)

 

Erwachsene                                              

15 Euro

 

Jugendliche (14 – 17 Jahre)                 

10 Euro

 

4 - Anmeldung

...

 

5 - Bezahlung / Erhalt der Gastangelkarte

...

 

6 - Verhalten / Regeln / Sonstiges

...

(2) Die ausgefüllte gültige Gastangelkarte muss beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen zur Kontrolle ausgehändigt werden.

 

(3) Gefangene Fische die verwertet und mit nach Hause genommen werden, müssen in die Gastangelkarte (Fangliste) sofort und vollständig eingetragen werden.

 

(4) Die Gastangelkarte muss nach dem Angeln bei einem Vorstandsmitglied abgegeben werden, auch wenn nichts gefangen wurde.

 

(5) Das begleitende Vereinsmitglied hat den Gastangler insbesondere über die Gewässerordnung, vereinsinterne Vorschriften und Richtlinien aufzuklären. Bei Verstößen ist das begleitende Vereinsmitglied verantwortlich.

 

(6) Das Angeln für Gastangler ist nur im Morgensternteich gestattet. Keine anderen Teiche, auch nicht Köderfischangeln in den Zuchtteichen.

 

(7) Bootsangeln für Gastangler in Begleitung eines Vereinsmitgliedes im Morgensternteich ist gestattet.

...

 

8 - Fangbegrenzung bei „einer“ Gastangelkarte (24 Stunden)

 

2 Fische aus Zander / Hecht / Barsch / Karpfen / Graskarpfen / Wels / Schleie

und

2 Aale

 

 

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